Umfassender Versicherungsschutz für Ihre Praxis

Die Kombination macht den Unterschied

Für die nötige technische Ausstattung einer Arztpraxis sind vergleichsweise hohe Investitionen nötig. Entsprechend wichtig ist es, dass die medizinische Technik auch zum Einsatz kommt und funktioniert.

Schadensfälle können schnell zum Stillstand des Betriebsablaufs führen. Es ist also wichtig, für einen möglichst umfangreichen Schutz zu sorgen, damit die abgesicherte Schnittmenge versicherter Schadensereignisse so groß wie möglich ist.

Nur so ist sichergestellt, dass eine nötige Reparatur oder eine Neuanschaffung auch gedeckt ist und nicht die Liquidität der Praxis belastet. Nur funktionierende Technik steigert den Umsatz. Ein umfangreicher Schutz ist mit der Kombination aus Inhalts- und Elektronikversicherung darstellbar.

Gut zu wissen

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren, die über kaufmännische und medizinische Betriebseinrichtung, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Die gesamte Büro- und Praxisausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Vorräte, Medikamente u. v. a.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Die Inhaltsversicherung darf als Basis des Sachversicherungsschutzes Ihrer Praxis angesehen werden.

  • Feuer inklusive der dadurch entstandenen Verrußungsschäden;
  • Leitungswasser- und Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – besonders das Eindringen von Regen aufgrund sturmverursachter Gebäudeschäden;
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus;
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen: Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche.

Der Versicherungsschutz kann über eine Elektronikdeckung um weitere Leistungen ergänzt werden, beispielsweise

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit.

Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, etwa Festplatten. Je nach Anbieter und Tarif ist diese sinnvolle Erweiterung als Einschluss der Inhaltsversicherung mittels eines eigenständigen, zusätzlichen Vertrags absicherbar.

Da die Gefahren der Inhaltsversicherung grundsätzlich auch Teil der Deckung einer eigenständigen Elektronikversicherung sind, wäre dann gegebenenfalls zu prüfen, inwieweit die Versicherungssummen aufeinander abzustimmen sind.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen;
  • Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung);
  • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung);
  • Schäden durch Wasserdampf, Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung);
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung);
  • Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung). Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch – je nach Anbieter – auch versicherbar.

Für Mediziner besteht zudem die Möglichkeit, auch den Praxisausfall, der durch Erkrankung oder Unfall eines Inhabers verursacht wird, finanziell aufzufangen. Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten der Unterbrechungsabsicherung im persönlichen Gespräch.

Was ist bei einer behördlich angeforderten Schließung der Praxis?

Es genügt schon der bloße Verdacht einer Infektion, um eine vollständige Schließung der Praxis zu veranlassen. Auch in einem solchen Fall laufen die Fixkosten natürlich weiter. Eine Betriebsschließungsversicherung löst das finanzielle Problem.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Schließungsschäden – entgehender Gewinn, fortlaufende Kosten, Wiedereröffnungskosten;
  • Warenschäden – behördlich angeordnete Entseuchung, Warenvernichtung sowie die Kosten der Entseuchung der Waren, die im Verdacht stehen, mit Erregern befallen zu sein;
  • Desinfektionskosten bei behördlich angeordneten oder durch Hinweis auf gesetzliche Vorschriften durchgeführten Desinfektionen;
  • Aufwendungen von Lohnkosten für in der Praxis beschäftigte Personen, denen wegen Erkrankung an Seuchen, Verdacht auf Ansteckung oder Infektionen die Tätigkeit in der versicherten Praxis behördlich verboten wird;
  • Kosten für behördlich angeordnete Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen laut Bundesseuchengesetz.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Der Versicherungsnehmer erhält im Falle der behördlich angeordneten Schließung die dokumentierte Tagesentschädigung bis zur gewünschten Dauer (üblich sind 30 oder 60 Tage).
  • Warenschäden im Falle einer behördlich angeordneten Vernichtung von Waren – je nach gewählter Versicherungssumme.

Gerne stellen wir Ihnen auch diese sinnvolle Ergänzung Ihrer Praxisabsicherung vor.

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden;
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadensstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten. Sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, zum Beispiel zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Gut zu wissen: Betriebsunterbrechung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen. Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, an einer zeitaufwendigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen.

Da die Fixkosten wie etwa Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete etc. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden. Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen die aufgrund eines Sachschadens entgangenen Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens). Längere Haftzeiten können vereinbart werden.

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