Private Tierhaltung

Damit es ein tierisches Vergnügen bleibt

Gut zu wissen

Die Absicherung von Tieren

Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern. Aber auch seitens des Gesetzgebers stehen Tiere unter besonderem Schutz. Sie sind schon längst keine Sachen mehr, was Ihnen als Tierhalter wohl auch nicht in den Sinn gekommen wäre. Eine artgerechte Haltung beinhaltet viele Elemente. Eines davon ist die Versorgung im Krankheitsfall.

Wird Ihr Tier krank oder erleidet einen Unfall, entscheidet nicht der Marktwert darüber, ob Sie zum Tierarzt gehen oder nicht. Sie tun es aus Zuneigung zu Ihrem Tier. Bedenken Sie bitte auch, dass Ihre Verantwortung fürs Tier auch Schäden umfasst, die es verursacht. Tiere verdienen eine besondere Absicherung.

Sie haben ein Luxustier

Haustiere sind Luxustiere, da sie nicht gehalten werden, um irgendeine Art von Ertrag mit ihnen zu generieren (z. B. Mastvieh) bzw. sie einen bestimmten Zweck erfüllen zu lassen (z. B. Wachhund).

Typische Haustiere sind:

  • Hunde
  • Katzen
  • Vögel
  • Schildkröten
  • Meerschweinchen usw.

Halter haften für ihre Tiere

Haftungsgrundlage § 833 BGB

„(1) Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden aus bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

Vereinfacht kann man also sagen, dass Schäden durch Nutztiere nur dann erstattungspflichtig sind, wenn dem Halter ein Verschulden vorgeworfen werden kann (Verschuldenshaftung). Beim Luxustier spielt der Grad des Verschuldens des Halters keine Rolle. Schäden müssen aus der reinen Gefährdungshaftung heraus beglichen werden. Der Luxustierhalter haftet also grundsätzlich immer für Schäden, die sein Tier verursacht.

Absicherung gegen Haftpflichtansprüche

Der Großteil aller „harmloseren“ Haustiere (z. B. Hamster, Katze, Papagei…) sind bereits über eine Privathaftpflichtversicherung versichert.

Für Tiere, die ein größeres Gefährdungspotential besitzen, kann eine gesonderte Haftpflichtdeckung nötig sein. Üblicherweise sind dies Hunde und Pferde (auch Ponys, Esel, Maultiere u. ä.). Für andere gefährlichere Luxustiere (z. B. Spinnen, Schlangen, Echsen usw.) empfiehlt es sich immer, das Gespräch mit Ihrem Privathaftpflichtversicherer zu suchen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für nicht gewerblich genutzte Hunde und Pferde gibt es die Möglichkeit, diese über eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung zu versichern.

Das sollten Sie wissen

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden. Je nach gewähltem Versicherertarif kann der Versicherungsumfang um sinnvolle Erweiterungen ergänzt werden, z. B. Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, der ungewollte Deckakt, Flurschäden, Forderungsausfall, private Kutschfahrten usw.

Bei Hunden stellt diese Form der Absicherung evtl. sogar eine Pflichtversicherung dar. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen in diesem Bereich sehr. Die Versicherungspflicht ist meist abhängig von der Rasse Ihres Hundes (sog. „Kampfhunde“), evtl. genügt aber auch schon das Erreichen einer gewissen Schulterhöhe. Wenn Sie sich hier nicht sicher sind, sollten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen, ob Ihr Tier zu den versicherungspflichtigen Artgenossen zählt.

Tiere sind keine Sachen

Tiere sind gem. § 90a BGB keine Sachen. Daher sollte man sie auch nicht wie Sachen versichern. Zwar sind z. B. Ihre Haustiere normalerweise bereits im Rahmen Ihrer Hausratversicherung mit abgedeckt – nur findet hier eine Erstattung maximal zum Neuwert statt.

Auch muss eine der versicherten Gefahren zur Schädigung Ihres Tieres geführt haben (z. B. Feuer, Sturm, Leitungswasser…).

Aber was, wenn Ihr Hund eine Hüftoperation benötigt? Was, wenn Ihre Katze gebrochene Rippen hat? Was, wenn Ihr Pferd an einer Kolik leidet? Spezielle Tierversicherungen sorgen dafür, dass Ihre finanzielle Belastung im Rahmen bleibt!

Tierkranken-/Tier-OP-Versicherung

Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil der anfallenden Kosten auf. Unter anderem können folgende Probleme versichert werden:

  • Ambulante oder stationäre tierärztliche Behandlungen
  • Medizinisch notwendige Operationen unter Vollnarkose nach Erkrankung oder Unfall
  • Unterbringung in einer Tierklinik

Auch Tarife, die sich nur auf Operationen beschränken, sind am Markt erhältlich. Ebenso gibt es Versicherungspolicen für Pferde, die ausschließlich die Kosten einer Kolik-OP übernehmen. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Ihre Vorstellungen ist also gut darstellbar.

Eine solide medizinische Versorgung ist auch für ein Haustier eine teure Sache. Sorgen Sie hier vor und schenken Sie Ihrem Tier die Absicherung, die es benötigt. Mit einer Tierkrankenversicherung stellt sich auch die Frage nicht mehr, ob sich bestimmte Behandlungen angesichts des Alters eines Tieres noch lohnen. Die Frage, ob ein treuer Begleiter operiert wird, sollte nicht vom Zustand des Geldbeutels abhängig gemacht werden müssen.

Spezielle Lösungen für Pferde

Für Pferde gibt es eine ganze Reihe von Versicherungslösungen, die mit fest vereinbarten Versicherungssummen arbeiten und beim Eintreten eines bestimmten, versicherten Ereignisses die Basis einer Erstattung sind.

Pferde-Kastrationsversicherung

Hier wird das Risiko einer Kastration übernommen. Der Versicherungsschutz gilt während des Eingriffs und für eine gewisse Anzahl von Tagen danach. Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Kastration durch einen Tierarzt sowie eine im Vorfeld eingereichte Bescheinigung über die geschlechtlich normale Entwicklung des Tiers.

Kommt es zu Komplikationen, ist eine mit dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme Basis für die Entschädigung.

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