Gut zu wissen
Für wen ist die Versicherung?
Geeignet für alle Photovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.
Was ist versichert?
Alle Teile der Photovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.
Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem versichert?
Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere durch:
- Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
- Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
- Marder-/Tierbiss
Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
- Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert und damit die Beitragsberechnungsgrundlage wird von den Versicherern unterschiedlich definiert. Zum Teil sind es die damaligen Investitionskosten (inkl. Montage), zum Teil der (im Regelfall wesentlich niedrigere) Neupreis oder die Leistung in kWp.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag.
Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Ertragsausfallversicherung:
Nach einem versicherten Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage meist nicht unmittelbar wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens – meist auf Basis fester Tagessätze.
Minderertragsdeckung:
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Soweit die Anlage durch Fremdkapital finanziert wurde,
ist eine Versicherung unabdingbar.
Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der Photovoltaikanlage infolge
- verminderter Globalstrahlung
- einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
- einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
- eines Ausfalls des Einspeisezählers aufgefangen werden.
Betreiberhaftpflichtversicherung:
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische Tätigkeit.
Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Montageversicherung:
Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden an der Anlage entstehen z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt und Diebstahl. Bis zur Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen die Gefahr für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.
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