Landwirte

Facettenreiche Branche mit facettenreichendem Vorsorgebedarf

Kaum eine Branche ist so facettenreich, wie die Landwirtschaft. Getreide, Obst, Gemüse, Fleisch, Milch, Honig, Fisch, Holz… – all das bescheren uns die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft. Doch kaum ein landwirtschaftlicher Betrieb beschränkt sich inzwischen nur auf seine Kerntätigkeit.

Urlaub auf dem Bauernhof, Vertrieb eigener Erzeugnisse im Hofladen, Erzeugung von Energie durch Solar- oder Biomasseanlagen, Holzhandel… – auch hier sind die Möglichkeiten vielfältig, das Einkommen durch Nebentätigkeiten zu ergänzen. Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre, driften in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz dramatisch auseinander.

Nicht selten sind Höfe bereits in der zweiten Generation oder länger beim selben Versicherer unter Vertrag. Das allein wäre noch kein Beinbruch, wenn der Schutz über die Jahre regelmäßig aktualisiert worden wäre. Genau das wurde aber oft nicht getan. Das Ergebnis sind Deckungslücken, die heftige finanzielle Folgen nach sich ziehen können.

Auf den folgenden Seiten möchten wir gerne die wichtigsten Versicherungen ansprechen und auf Punkte hinweisen, die besondere Beachtung verdienen.

Gut zu wissen

Betriebliche Risiken

Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung

Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden.

Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen.

Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell die Existenz auf dem Spiel stehen. Als Einzelunternehmer haften Sie in der Regel auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen.

Wie eingangs erwähnt, ist es im landwirtschaftlichen Betrieb inzwischen eher Regel, denn Ausnahme, auch einer Nebentätigkeit nachzugehen.

Eine Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur für die Tätigkeiten, die bei Antragstellung auch angegeben wurden. Wir empfehlen daher, jede Art von Nebentätigkeit beim Haftpflichtversicherer anzuzeigen.

Da auch bei einer Nebentätigkeit oft der Einsatz von landwirtschaftlichem Gerät im Mittelpunkt steht (z. B. Zugmaschine beim Winterdienst im Auftrag der Kommune), kann ein Schadensfall evtl. nicht in den Bereich der landwirtschaftlichen, sondern den der Kfz-Haftpflichtversicherung fallen.

Auch hier müssen Sie einen abweichenden Einsatz Ihres Geräts anzeigen (z. B. auch Teilnahme an Festumzügen, Werkverkehr bei Lohnarbeiten, Sammelaktionen…).

Die private Haftpflichtabsicherung für Sie und Ihre Familie ist in aller Regel bereits in der landwirtschaftlichen Haftpflicht enthalten – auch für Kinder und Altenteiler.

Umwelthaftpflichtversicherung

Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel… Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt der Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt.

Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten heute normalerweise bereits eine Umwelt-Basisversicherung, damit auch für diesen Bereich eine Grunddeckung gegeben ist. Diese Basisdeckung ist allerdings auf bestimmte Volumina begrenzt (i. d. R. pro Einzelgebinde und in der Gesamtheit).

Reichen diese Summen angesichts der real vorhandenen Verhältnisse nicht aus, muss der Schutz komplett über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden (nur der Bereich, bei dem die Basisdeckung nicht genügt, z. B. Jauche oder Heizöl, aber auch Anlagen des WHG wie beispielsweise Tankstellen, Pflanzenschutzmittel- und Düngemittellager)

Umweltschadenversicherung

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren, auch wenn die Schäden „der Allgemeinheit“ entstanden sind und daher öffentlich-rechtliche Schadenersatzforderungen sind.

Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen oder Gewässern.

Versichert ist hier – je nach Umfang des Vertrags – die gesetzliche Haftpflicht gem. Umwelthaftungsgesetz bzw. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden.

Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor – das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden.

Während bei der landwirtschaftlichen und der Umwelthaftpflichtversicherung immer die Schäden im Mittelpunkt standen, die Sie, Ihre Mitarbeiter bzw. Anlagen Ihres Betriebs konkret zu benennenden Dritten zufügten, deckt die Umweltschadenversicherung genau die oben genannten Gefahren.

Das Risiko, für einen Umweltschaden belangt zu werden, sollten Sie nicht zu gering einschätzen. Das Bewusstsein für die Umwelt ist in den letzten Jahren in der Bevölkerung stark gestiegen.

In gleichem Maß ist die Hemmschwelle gesunken, Behörden oder eine Umweltschutzorganisation einzuschalten, wenn man glaubt, einen Umweltverstoß entdeckt oder beobachtet zu haben. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist auch bei dieser Form der Haftpflicht Teil Ihres Versicherungsschutzes!

Erweiterte Produkthaftpflicht

Nahezu alle Produkte aus landwirtschaftlichen Betrieben werden von anderen Gewerbetreibenden weiterverarbeitet. Aus Rindern wird Wurst, aus Milch Käse, aus Getreide Mehl usw.

Dass Abnehmer der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Mängel daran geschädigt werden, stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar. Stellt sich beispielsweise heraus, dass zugelieferte Milch mit Pestiziden verunreinigt ist (z. B. durch Unachtsamkeit bei der Lagerung), muss in der Regel eine komplette Produktionscharge einer Käserei entsorgt werden.

Wird der Mangel erst später entdeckt, kommen Rückrufkosten, PR-Maßnahmen, etc. hinzu. Schäden im fünfstelligen Bereich sind hier alles andere als selten. Das Problem besteht nicht nur für Primärerzeugnisse, sondern z. B. auch für Produktionsabfälle, die beispielsweise noch an die Futtermittelindustrie veräußert werden.

Die Lösung: Eine erweiterte Produkthaftpflicht. Ein moderner Tarif der landwirtschaftlichen Haftpflicht sollte bereits über eine entsprechende Deckung verfügen, bzw. zumindest die Möglichkeit eines Einschlusses bieten. Dies sollte genauestens geprüft werden.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Ungeachtet dessen, ob es sich um Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebsausstattung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt oder gestohlen wird. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen.

Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung. Die Gefahren, gegen die Sie sich absichern können, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarrisiken und die sogenannten „unbenannten Gefahren“.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb – wie in der Inhaltsversicherung beschrieben – Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden die weiterlaufenden Kosten zu decken. Pacht, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.

Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Ausstattung entspricht (kleine Betriebsunterbrechungsversicherung).

Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Mehrkosten und Ertragsausfall diesen Wert übersteigen, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.

Gebäudeversicherung

Wir stellen immer wieder fest, dass landwirtschaftliche Gebäude oft nur gegen Feuer abgesichert wurden. Traditionell rührt dies wohl noch aus der Zeit der Brandversicherungsmonopole her.

Entsprechend alt sind die Bedingungen dann auch oft, die hier noch hinterlegt sind. Die landläufige Meinung, dass alte Bedingungswerke besser wären als neue, hält sich zwar hartnäckig – glauben Sie uns, das ist bestenfalls in einzelnen Sparten und auch dort nur bei einzelnen Leistungspunkten so.

Fast immer gilt: Neuer ist besser. Vor 40 Jahren, als man sein Heizöl noch jeden Tag in einer Kanne aus dem Keller holte, waren z. B. Überspannungsschäden wirklich ein vernachlässigbares Thema im Feuerrisiko. Was heute an elektrischen Einrichtungen bei einem Haus normal ist, wissen Sie ja selbst.

Auch in der Landwirtschaft sollte ein Gebäude gegen alle Gefahren abgesichert werden, die bei reinen Wohnhäusern nötig sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar.

Mit dem Alter eines Hauses steigt auch die Gefahr eines Leitungswasserschadens. Die Folgen der Wetterkapriolen der vergangenen Jahre kennen Sie aus den Nachrichten – und das wird uns in holder Regelmäßigkeit erhalten bleiben.

Es ergibt keinen Sinn, wegen ein paar gesparter Euro Beitrag ein unnötiges Risiko einzugehen. Vor allem dann nicht, wenn die Erstattung eines einzigen Schadens schnell der Versicherungsprämie für die nächsten zehn Jahre oder mehr entspricht.

Nur ein umfangreicher Versicherungsschutz kann der richtige Weg sein. Natürlich kann man bei Nutzgebäuden wie etwa Ställen oder Scheunen teilweise von dieser Regel abweichen.

Elektronikversicherung

Auch die EDV hat ganz selbstverständlich Einzug in den modernen landwirtschaftlichen Betrieb gehalten. Daher ist der Abschluss einer Elektronikversicherung bei Landwirten inzwischen ebenso empfehlenswert, wie in jeder anderen Branche auch.

In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden.

Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar. Sollte durch den Ausfall von Technik Ihr Betrieb (teilweise) zum Stillstand kommen, können Sie sich auch gegen diese Betriebsunterbrechung absichern.

Arbeitsmaschinenversicherung

Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern.

Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Tierversicherungen

Für Tiere bietet der Versicherungsmarkt eine bunte Fülle verschiedener Absicherungsmöglichkeiten für den Fall des Ablebens eines Tieres – je nachdem, wie der Einsatz des Tiers angedacht war. Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass behördlich angeordnet wird, dass z. B. ein kompletter Viehbestand an Mastschweinen gekeult werden muss.

Da durch die Klimaänderung und den internationalen Güter- und Reiseverkehr verstärkt neue Krankheiten „importiert“ werden, wird dieses Problem immer brisanter. Auch Zuchttiere, deren Wert deutlich über dem reinen Fleischpreis liegt, können mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden – teils bereits als Fötus im Mutterleib.

Da die Palette möglicher Absicherungen sehr umfangreich ist, möchten wir das Thema hier wirklich nur anreißen. Welche Möglichkeiten es hier im Einzelnen gibt und welche zu Ihrem Betrieb passen, erläutern wir gerne in einem gesonderten Termin.

Kfz-Versicherung

Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen.

Sie benötigen also Kennzeichen und Versicherung dafür. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert werden. Verursachen Sie damit einen Schaden, besteht kein Schutz über Ihre landwirtschaftliche Haftpflicht.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden. Auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden.

Ein entsprechendes 25 km/h-Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.

Auch wichtig: Der Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge ist äußerst günstig. Das liegt an den konkreten Vorstellungen der Versicherer zum Einsatz der Fahrzeuge.

Bei Fremdeinsatz außerhalb der Landwirtschaft – z. B. im Winterdienst für die Kommune, bei der Teilnahme an Festumzügen, etc. besteht daher grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Zeigen Sie Sondereinsätze daher unbedingt immer vorher an. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung Ihres Betriebs. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus.

Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Auch für Sie wichtige Themen wie „Cross Compliance“ bei der Bewilligung von Subventionen oder Vertragsrecht sind heute bei vielen Versicherern von Haus aus mitversichert. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

Umwelthaftpflichtversicherung

Ein klassischer landwirtschaftlicher Betrieb lagert in der Regel eine Fülle verschiedener umweltgefährdender Stoffe: Jauche, Diesel, Pflanzenschutz, Düngemittel… Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung dieser umweltgefährdenden Stoffe tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt der Stoffe zu einer Umweltschädigung (z. B. Verunreinigung von Gewässern) kommt.

Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten heute normalerweise bereits eine Umwelt-Basisversicherung, damit auch für diesen Bereich eine Grunddeckung gegeben ist. Diese Basisdeckung ist allerdings auf bestimmte Volumina begrenzt (i. d. R. pro Einzelgebinde und in der Gesamtheit).

Reichen diese Summen angesichts der real vorhandenen Verhältnisse nicht aus, muss der Schutz komplett über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung versichert werden (nur der Bereich, bei dem die Basisdeckung nicht genügt, z. B. Jauche oder Heizöl, aber auch Anlagen des WHG wie beispielsweise Tankstellen, Pflanzenschutzmittel- und Düngemittellager)

Umweltschadenversicherung

Seit 2007 besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung von Gewerbetreibenden, Umweltschäden zu vermeiden und aufgetretene Schäden zu sanieren, auch wenn die Schäden „der Allgemeinheit“ entstanden sind und daher öffentlich-rechtliche Schadenersatzforderungen sind.

Ein Umweltschaden ist die Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen oder Gewässern.

Versichert ist hier – je nach Umfang des Vertrags – die gesetzliche Haftpflicht gem. Umwelthaftungsgesetz bzw. Umweltschadengesetz, die durch Ihren Betrieb oder seine Anlagen verursacht werden.

Beide Gesetze sehen eine verschuldensunabhängige Haftung vor – das Umweltschadengesetz sogar für Schäden auf eigenem Grund und Boden.

Während bei der landwirtschaftlichen und der Umwelthaftpflichtversicherung immer die Schäden im Mittelpunkt standen, die Sie, Ihre Mitarbeiter bzw. Anlagen Ihres Betriebs konkret zu benennenden Dritten zufügten, deckt die Umweltschadenversicherung genau die oben genannten Gefahren.

Das Risiko, für einen Umweltschaden belangt zu werden, sollten Sie nicht zu gering einschätzen. Das Bewusstsein für die Umwelt ist in den letzten Jahren in der Bevölkerung stark gestiegen.

In gleichem Maß ist die Hemmschwelle gesunken, Behörden oder eine Umweltschutzorganisation einzuschalten, wenn man glaubt, einen Umweltverstoß entdeckt oder beobachtet zu haben. Die Abwehr unberechtigter Forderungen ist auch bei dieser Form der Haftpflicht Teil Ihres Versicherungsschutzes!

Erweiterte Produkthaftpflicht

Nahezu alle Produkte aus landwirtschaftlichen Betrieben werden von anderen Gewerbetreibenden weiterverarbeitet. Aus Rindern wird Wurst, aus Milch Käse, aus Getreide Mehl usw.

Dass Abnehmer der landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch Mängel daran geschädigt werden, stellt ein zusätzliches Gefahrenpotential dar. Stellt sich beispielsweise heraus, dass zugelieferte Milch mit Pestiziden verunreinigt ist (z. B. durch Unachtsamkeit bei der Lagerung), muss in der Regel eine komplette Produktionscharge einer Käserei entsorgt werden.

Wird der Mangel erst später entdeckt, kommen Rückrufkosten, PR-Maßnahmen, etc. hinzu. Schäden im fünfstelligen Bereich sind hier alles andere als selten. Das Problem besteht nicht nur für Primärerzeugnisse, sondern z. B. auch für Produktionsabfälle, die beispielsweise noch an die Futtermittelindustrie veräußert werden.

Die Lösung: Eine erweiterte Produkthaftpflicht. Ein moderner Tarif der landwirtschaftlichen Haftpflicht sollte bereits über eine entsprechende Deckung verfügen, bzw. zumindest die Möglichkeit eines Einschlusses bieten. Dies sollte genauestens geprüft werden.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Ungeachtet dessen, ob es sich um Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebsausstattung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt oder gestohlen wird. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kommen schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen.

Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung. Die Gefahren, gegen die Sie sich absichern können, sind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementarrisiken und die sogenannten „unbenannten Gefahren“.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb – wie in der Inhaltsversicherung beschrieben – Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden die weiterlaufenden Kosten zu decken. Pacht, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden.

Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Ausstattung entspricht (kleine Betriebsunterbrechungsversicherung).

Sie greift bei den in der Inhaltsversicherung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Mehrkosten und Ertragsausfall diesen Wert übersteigen, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung entsprechend angepasst werden.

Gebäudeversicherung

Wir stellen immer wieder fest, dass landwirtschaftliche Gebäude oft nur gegen Feuer abgesichert wurden. Traditionell rührt dies wohl noch aus der Zeit der Brandversicherungsmonopole her.

Entsprechend alt sind die Bedingungen dann auch oft, die hier noch hinterlegt sind. Die landläufige Meinung, dass alte Bedingungswerke besser wären als neue, hält sich zwar hartnäckig – glauben Sie uns, das ist bestenfalls in einzelnen Sparten und auch dort nur bei einzelnen Leistungspunkten so.

Fast immer gilt: Neuer ist besser. Vor 40 Jahren, als man sein Heizöl noch jeden Tag in einer Kanne aus dem Keller holte, waren z. B. Überspannungsschäden wirklich ein vernachlässigbares Thema im Feuerrisiko. Was heute an elektrischen Einrichtungen bei einem Haus normal ist, wissen Sie ja selbst.

Auch in der Landwirtschaft sollte ein Gebäude gegen alle Gefahren abgesichert werden, die bei reinen Wohnhäusern nötig sind: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar.

Mit dem Alter eines Hauses steigt auch die Gefahr eines Leitungswasserschadens. Die Folgen der Wetterkapriolen der vergangenen Jahre kennen Sie aus den Nachrichten – und das wird uns in holder Regelmäßigkeit erhalten bleiben.

Es ergibt keinen Sinn, wegen ein paar gesparter Euro Beitrag ein unnötiges Risiko einzugehen. Vor allem dann nicht, wenn die Erstattung eines einzigen Schadens schnell der Versicherungsprämie für die nächsten zehn Jahre oder mehr entspricht.

Nur ein umfangreicher Versicherungsschutz kann der richtige Weg sein. Natürlich kann man bei Nutzgebäuden wie etwa Ställen oder Scheunen teilweise von dieser Regel abweichen.

Elektronikversicherung

Auch die EDV hat ganz selbstverständlich Einzug in den modernen landwirtschaftlichen Betrieb gehalten. Daher ist der Abschluss einer Elektronikversicherung bei Landwirten inzwischen ebenso empfehlenswert, wie in jeder anderen Branche auch.

In der Elektronikversicherung können elektronische Geräte u. a. auch gegen Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit versichert werden.

Neben der Absicherung der reinen Sachschäden an den versicherten Dingen, ist eine Erweiterung um anfallende Datenwiederherstellungskosten und Software zusätzlich vereinbar. Sollte durch den Ausfall von Technik Ihr Betrieb (teilweise) zum Stillstand kommen, können Sie sich auch gegen diese Betriebsunterbrechung absichern.

Arbeitsmaschinenversicherung

Stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen lassen sich im Rahmen einer Maschinenversicherung sehr umfangreich absichern.

Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang deutlich umfangreicher als in der Inhaltsversicherung und umfasst u. a. auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden. Der Versicherungsschutz kann in gewissem Rahmen an den jeweiligen Bedarf angepasst werden.

Tierversicherungen

Für Tiere bietet der Versicherungsmarkt eine bunte Fülle verschiedener Absicherungsmöglichkeiten für den Fall des Ablebens eines Tieres – je nachdem, wie der Einsatz des Tiers angedacht war. Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass behördlich angeordnet wird, dass z. B. ein kompletter Viehbestand an Mastschweinen gekeult werden muss.

Da durch die Klimaänderung und den internationalen Güter- und Reiseverkehr verstärkt neue Krankheiten „importiert“ werden, wird dieses Problem immer brisanter. Auch Zuchttiere, deren Wert deutlich über dem reinen Fleischpreis liegt, können mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden – teils bereits als Fötus im Mutterleib.

Da die Palette möglicher Absicherungen sehr umfangreich ist, möchten wir das Thema hier wirklich nur anreißen. Welche Möglichkeiten es hier im Einzelnen gibt und welche zu Ihrem Betrieb passen, erläutern wir gerne in einem gesonderten Termin.

Kfz-Versicherung

Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es einige Besonderheiten. Die grundsätzliche Regelung, dass Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei Zugmaschinen.

Sie benötigen also Kennzeichen und Versicherung dafür. Dies gilt übrigens auch für reine Stalltraktoren, die schneller als 6 km/h fahren. Auch diese müssen zugelassen und versichert werden. Verursachen Sie damit einen Schaden, besteht kein Schutz über Ihre landwirtschaftliche Haftpflicht.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Geschwindigkeit bis 20 km/h sind nicht zulassungs- und auch nicht versicherungspflichtig. Übersteigt die Höchstgeschwindigkeit die 20 km/h-Grenze, sind diese Arbeitsmaschinen zwar immer noch nicht zulassungspflichtig, dennoch muss ein amtliches Kennzeichen erteilt werden. Auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

Anhänger sind in der Landwirtschaft oft weder zulassungs- noch versicherungspflichtig. Allerdings dürfen sie selbst hinter eigentlich schneller fahrfähigen Zugmaschinen maximal mit 25 km/h bewegt werden.

Ein entsprechendes 25 km/h-Geschwindigkeitsschild ist unbedingt am Fahrzeug anzubringen. Schneller als 25 km/h dürfen Kombinationen nur gefahren werden, wenn der Anhänger zulassungspflichtig ist. Lohnunternehmen müssen Anhänger bereits ab 6 km/h zulassen.

Auch wichtig: Der Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge ist äußerst günstig. Das liegt an den konkreten Vorstellungen der Versicherer zum Einsatz der Fahrzeuge.

Bei Fremdeinsatz außerhalb der Landwirtschaft – z. B. im Winterdienst für die Kommune, bei der Teilnahme an Festumzügen, etc. besteht daher grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Zeigen Sie Sondereinsätze daher unbedingt immer vorher an. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern die Deckung problemlos gegen eine überschaubare Mehrprämie.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Haftpflichtversicherung Ihres Betriebs. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus.

Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Auch für Sie wichtige Themen wie „Cross Compliance“ bei der Bewilligung von Subventionen oder Vertragsrecht sind heute bei vielen Versicherern von Haus aus mitversichert. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.

Persönliche Risiken

Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie auch an sich selbst denken. Landwirte sind in der Regel über die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger pflichtversichert.

Nur wenn das Einkommen aus selbständiger nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit deutlich über dem der landwirtschaftlichen liegt, besteht die Möglichkeit, in eine private Absicherung zu wechseln.

Die Versorgungslücken sind bei den Sozialversicherungen für Landwirte identisch mit denen, die bei anderen gesetzlich Versicherten bestehen. Kümmern Sie sich daher besser selbst um die notwendige Abrundung Ihrer Absicherung. So können Sie gezielter und leistungsstark Vorsorge treffen – nur sozial ist fatal!

Krankenversicherung

Als gesetzlich Pflichtversicherter können Sie Ihre Absicherung und die Ihrer Familie in den verschiedensten Bereichen durch Krankenzusatzversicherungen ergänzen.

Diese Bereiche sollten von Ihnen mit privatem Zusatzschutz ergänzt werden: Stationäre Zusatzversicherung – Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt.

Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Zahnzusatzversicherung – Die Krankenkassen übernehmen im Bestfall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke, die 700,– Euro kostet, würde demnach mit maximal 455,– Eurobezuschusst werden.

Drei Implantate für je 1.600,– Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden ebenso bezuschusst werden. Die Restkosten können zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung gedeckt werden.

Pflegeergänzung – Im Zuge einer Krankenzusatzabsicherung kann auch bereits über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden, wobei das längst kein „Alte-Leute-Problem“ mehr ist.

Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen.

Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Sorgt man bereits in jungen Jahren für einen solchen Schutz, fällt der Beitrag zumeist nicht spürbar ins Gewicht.

Eine Besonderheit der Landwirtschaftlichen Krankenkassen ist, dass sie landwirtschaftlichen Unternehmern anstelle der Gewährung von Krankengeld im Bedarfsfall einen qualifizierten Betriebshelfer zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebs stellen. Der Abschluss eines privaten Krankentagegelds ist daher nicht möglich.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Für ab 1961 Geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Die stattdessen eingeführte Erwerbsminderungsrente berücksichtigt keine individuellen Tätigkeitsprofile eines bestimmten Berufs mehr, sondern prüft nur noch, ob jemand in irgendeiner Art und Weise noch arbeitsfähig ist. Selbst in der höchsten Stufe fällt sie wohl zu niedrig aus, um davon leben zu können (ca. 40 % Ihres letzten Einkommens).

Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies daher oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommensersatz zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch weiterhin finanziell bestreiten kann.

Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt sein. Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte dieser unbedingt überprüft werden.

Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedingungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige? Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft? Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man bedenken muss.

Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.

Unfallversicherung

Als Landwirt sind Sie auch in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur auf Antrag und nur bei Vorhandensein landwirtschaftlicher Nutzflächen von weniger als 0,25 ha vorgesehen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zielen primär darauf ab, Sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu machen (z. B. Übernahme von Behandlungs- und Reha-Kosten).

Nur bei einer Arbeitsminderung von mehr als 20 % zahlt sie eine kleine Rente. Kapitalzahlung, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt erworbenen Behinderung anfallen, übernimmt sie nicht. Damit ist der größte Teil der Kosten, der durch Invalidität entsteht, nicht abgesichert.

Eine private Unfallversicherung stellt die passende Lösung für dieses Problem dar. Nur mit ihr erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung.

Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen. Natürlich können Sie Ihr persönliches Unfallrisiko auch im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung für Ihre Belegschaft mit absichern.

Dread Disease/Schwere Krankheiten Vorsorge

Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufsunfähig wird. Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss.

Gerade als Landwirt, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommenseinbußen bedeuten.

Eine Vorsorge für schwere Krankheiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einmalig.

Altersvorsorge

Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Landwirte gerne vor sich herschieben. Die Zeit bis zur Rente scheint noch so lang zu sein, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, ehe man sich damit befasst. Oft genug ist das Ergebnis, dass Landwirte im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen sie dann ihren Lebensabend bestreiten müssen.

Auch darauf, dass der Hoferbe ein Altenteil zahlt, kann man nicht mehr blind vertrauen. Viele junge Menschen, die aus Familien der Landwirtschaft stammen, streben andere Berufe an. Als Landwirt stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten der Altersvorsorge offen:

Riesterrente

Landwirte, die in der Alterssicherung für Landwirte pflichtversichert sind, haben Anspruch auf die Riester-Rente. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der sogenannte Mindesteigenbeitrag in den Vertrag eingezahlt werden.

Der Mindesteigenbeitrag entspricht 4% der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§13 EStG) des vorletzten Jahres. Wer zusätzlich zu den landwirtschaftlichen noch einer anderen, sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, muss auch das Einkommen daraus zu den Landwirtschaftseinkünften addieren.

Basisrente

Mit der Einführung der Basisrente wurde für alle Selbstständigen ein sehr gutes Mittel geschaffen, um Altersvorsorge zu betreiben. Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden. Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher.

Privatrente

Auch die rein private Altersvorsorge steht Ihnen offen. Hier findet keine starke staatliche Förderung wie bei den vorgenannten Vorsorgeformen statt, dafür sind diese Produkte sehr flexibel und bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr muss lediglich der halbe Ertragsanteil versteuert werden. Ein wenig gefördert wird dieser Durchführungsweg also doch.

Letztlich ist es eine Frage des persönlichen Geschmacks, welchen Weg man bei der Altersvorsorge gehen will. Nicht immer ist der finanziell sinnvollste dabei auch der, mit dem man sich wirklich wohl fühlt. Wichtig ist nur, dass Sie sich bewusst sind, dass Sie im Alter Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, wenn Sie nicht auch selbst sparen. Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott. Mit dieser Weisheit lag der Volksmund schon immer richtig!

Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren Frey Finanzkonzepte vertrauen

Kontakt

frey finanzkonzepte gmbh
Wörrstädter Straße 21
55288 Schornsheim

49.84315785501922, 8.171630830972106 16

Tel. 06732 – 936449
Fax 06732 – 936450

www.frey-finanzkonzepte.de
gf@frey-finanzkonzepte.de

Öffnungszeiten: