Inventarversicherung für Gewerbebetriebe.

Weil es ohne Betriebseinrichtung nicht geht

Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.

Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.

Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Gut zu wissen

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
  • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung)
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung)
  • Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung)

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen:

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

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