Gut zu wissen
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Welche Leistungen sind unter anderem versicherbar?
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (i.d.R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten,
Daten-Rechtsschutz vor Gerichten.
Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Welche Leistungen sind unter anderem nicht versicherbar?
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
- Kapitalanlagestreitigkeiten
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
- Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
- Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Was ist sonst noch zu beachten?
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
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