Geschäfts­inhalts­versicherung Büros und Praxen

Bevor es zu spät ist

Jedes Büro und jede Praxis investieren zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in kaufmännische und technische Büro- und Praxiseinrichtung.

Feuer und Leitungswasserschäden sowie Einbrüche und Naturgewalten können jedoch die Inhalte zerstören und vor allem den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen.

Gut zu wissen

Für wen ist die Versicherung?

Für alle Bürobetriebe und Praxen, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Die gesamte Büro- und Praxenausstattung, wie beispielsweise Computer, Behandlungsgeräte, Waren und Vorräte, Medikamente u.v.a.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer inkl. der Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
  • Sengschäden, Überspannungsschäden (In der Feuerversicherung)
  • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (In der Einbruchdiebstahlversicherung)
  • Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (In der Leitungswasserversicherung)
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (In der Sturmversicherung)
  • Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (In der Elementarschadenversicherung) Grundsätzlich sind diese Ausschlüsse jedoch je nach Anbieter auch versicherbar.

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Betriebsunterbrechung

Nach einem großen Schaden ist es oft nicht möglich, den gewohnten Praxis- und Bürobetrieb zeitnah wiederherzustellen.

Dies kann beispielsweise an länger andauernden Renovierungsarbeiten, einer zeitaufwändigen Schadenbeseitigung oder ausstehenden Baugenehmigungen liegen.

Da die Fixkosten wie z.B. Personalkosten (Löhne/Gehälter), Miete usw. dennoch weiterlaufen, kann eine solche Situation durchaus schnell existenzbedrohend werden.

Hiergegen kann man sich mittels einer Betriebsunterbrechungsversicherung absichern. Diese übernimmt für die Dauer des Betriebsstillstandes die anfallenden Fixkosten.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt Ihnen aufgrund eines Sachschadens entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende, umsatzunabhängige Betriebskosten bis zur vereinbarten Haftzeit (in der Regel 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens).

Längere Haftzeiten können vereinbart werden.

Es gibt drei Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU): Die Versicherungssumme entspricht der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung
  • Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU): Die Versicherungssumme wird eigenständig ermittelt und kann auch ohne eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden
  • Große Betriebsunterbrechungsversicherung (GBU): Oftmals für größere, industrielle Betriebe

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