Bauleistungsversicherung

Schutz auf dem Weg zum Traumhaus

Gut zu wissen

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für alle Bauherren oder Bauträger / Bauunternehmer.

Was ist versichert?

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.

Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:

  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
  • Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.

Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem versicherbar?

Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z.B.:

  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
  • Nachhaftung (je nach Anbieter i.d.R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)

Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
  • bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
  • Fahrzeuge aller Art
  • normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
  • Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.

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