Persönliche D&O Versicherung

Wer entscheidet, haftet persönlich

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Auch Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Nicht immer besteht ausreichender Versicherungsschutz über eine D & O der Firma. Daher und weil die Haftung auch nach Firmenaustritt weiter besteht, empfiehlt es sich, selbst für diesen sinnvollen Schutz zu sorgen!

Gut zu wissen

Für wen ist die Versicherung?

Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstände, Generalbevollmächtigte, etc. und der Kontrollorgane, wie z. B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium, etc. haften für ihre Entscheidungen persönlich. Hier ist der Schutz einer D & O dringend angeraten! Da Firmen oft nicht oder nicht ausreichend hoch abgesichert sind, sollte jeder Betroffene hohes persönliches Interesse an diesem existenzsichernden Versicherungsschutz haben und sich ein eigenes Bild vom vorhandenen Schutz machen, wenn er eine wie obig genannte Funktion übernimmt.

Gerade dann, wenn ein häufiger Wechsel der Firma vorstellbar ist, kann eine persönliche D & O die bessere Wahl gegenüber der Firmenlösung sein. Die Haftung des Entscheiders besteht auch nach seinem Firmenaustritt weiter. Nur mit einer eigenen, persönlichen D&O können Sie auch dann noch aktiv Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen. Nur mit einem eigenen Vertrag können Sie die Rahmenbedingungen (Versicherungssumme, etc.) weiter selbst beeinflussen.

Was ist versichert?

Die D&O Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht.

Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen.

Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

Was ist unter anderem nicht versichert?

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?

Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Wo gilt die D&O?

Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.

Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren Frey Finanzkonzepte vertrauen

Kontakt

frey finanzkonzepte gmbh
Wörrstädter Straße 21
55288 Schornsheim

49.84315785501922, 8.171630830972106 16

Tel. 06732 – 936449
Fax 06732 – 936450

www.frey-finanzkonzepte.de
gf@frey-finanzkonzepte.de

Öffnungszeiten: