Betriebliche Kranken­versicherung.

Informationen für Arbeitgeber

Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.

Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:

  • Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer.
    Diese Variante ist die für den Arbeitgeber einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten.
  • Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber.
    Bei dieser Variante tauchen keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante auf. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.
  • Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
    Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV sind wiederum zwei Möglichkeiten gegeben. Laut des Urteils des Bundesfinanzhofs sind die Beiträge zur bKV wieder als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist nunmehr als verbindlich anzusehen.

    • Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen.
    • Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.

Gut zu wissen

Beiträge Zusammenfassung

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein einfach installierbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt wird.

Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden.

Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen – bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung – haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Der Vorteil: So lange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 44 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Ein echter
Mehrwert also sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber in Ihrer Gestaltung der bKV frei sind. Somit kann es sich sowohl um Bar- als auch Sachlohn handeln. Je nachdem, ob die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber direkt an das Versicherungsunternehmen abgeführt werden oder auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters fließen.

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