Berufsunfähigkeits­versicherung

Schützen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard!

Gut zu wissen

Was ist versichert?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).

Welche Ereignisse sind unter anderem nicht mitversichert?

  • Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
  • Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z.B. Piloten oder Sprengmeister.
  • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Bei Vorsatz wird nicht geleistet z.B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
  • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz.

Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Eine Krankentagegeldversicherung in Verbindung mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend zu empfehlen. Denn was auch immer die Ursache ist, nicht mehr arbeiten zu können, Sie müssen in jedem Fall mit einem Verdienstausfall rechnen.

Ihre BU leistet nur, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig sind. Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht kein Leistungsanspruch. Sie benötigen daher einen doppelten Schutz, um Ihren Verdienstausfall auffangen zu können. Ihre Krankentagegeldversicherung schützt Sie für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit.

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit. Beide Versicherungen ergänzen sich somit optimal und sichern Sie komplett ab.

Eine Dread Disease (Schwere Krankheiten) Absicherung ist die ideale Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Während letztere eine monatliche Rente auszahlt, wenn mind. 50% Berufsunfähigkeit für voraussichtlich mind. 6 Monate vorliegt, erhalten Sie über die Dread Disease Versicherung eine vereinbarte Einmalzahlung beim Eintreten bestimmter Erkrankungen, unabhängig davon, ob Sie arbeiten können oder nicht. Vor allem für Selbstständige und Personen mit Vorerkrankungen kann diese Versicherung auch eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung sein.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln je nach individuellem Bedarf.

Unternehmen, die bereits seit vielen Jahren Frey Finanzkonzepte vertrauen

Kontakt

frey finanzkonzepte gmbh
Wörrstädter Straße 21
55288 Schornsheim

49.84315785501922, 8.171630830972106 16

Tel. 06732 – 936449
Fax 06732 – 936450

www.frey-finanzkonzepte.de
gf@frey-finanzkonzepte.de

Öffnungszeiten: